Erdbebenberechnung
Die Berechnung von Bauwerken im Hinblick auf ihre Widerstandsfähigkeit gegen das Einwirken von Erdbeben wird im Eurocode 8 geregelt. Die Berechnung kann für Stahl-, Stahlbeton-, Holz- und Mauerwerksbauten durchgeführt werden.
Mögliche Berechnungsverfahren sind z. B. das Antwortspektrenverfahren in verschiedenen Formen laut Eurcode 8. Weiters gibt es auch mehrere vereinfachte Berechnungsmöglichkeiten für Sonderfälle.
- Bemessung von Bauwerken gegen Erdbebenbeanspruchung (Eurocode 8, Antwortspektrenverfahren)
- Dynamische Analyse von schwingungsanfälligen Bauwerken
- Ertüchtigung von Gründerzeitbauten bei Aufstockung/Dachgeschossausbau leicht und schwer
- Abnahme sämtlicher Bauführungen als Prüfingenieur
Siehe auch: